Im Bereich der fliegenden Bauten gibt es verschiedene Auflagen der örtlichen Feuerpolizeien zum Thema Notbeleuchtung. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Anforderungen und Normen erklärt und die dazu gehörigen Begriffe definiert.
Grundlage für die Umsetzung der Kennzeichnung der Rettungswege und der Fluchtwegbeleuchtung in Festzelten und anderen mobilen Bauten bildet das Brandschutzmerkblatt der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen. Das Merkblatt gibt vor, dass Fluchtwege gekennzeichnet sein müssen. Es wird dabei untschieden zwischen Festzelten mit einer Personenbelegung unter 300 Personen und solchen mit mehr Besuchern.
Bei weniger als 300 Personen reicht eine Kennzeichnung die nachleuchtend ist aus. Dies bedeutet die Notausgänge können mit fluoriszierenden Notausgangsschildern gekennzeichnet werden.
Bei mehr als 300 Personen sind beleuchtete Kennzeichnungen Pflicht. Hier kommen elektrische Exitleuchten zum Einsatz. Die Schilder müssen während der ganzen Veranstaltung beleuchtet sein. Ebenfalls muss die Beleuchtung bei Stromausfall sicher gestellt werden. Dazu werden entweder Notausgangsleuchten mit Akkus, oder ein Notstromgenerator eingesetzt.
Eine solche Notstromversorgung kommt auch bei der Sicherheitsbeleuchtungen, auch Panikbeleuchtung genannt, zum Einsatz. Diese Garantiert, dass bei Stromausfall die Beleuchtung im Zelt gewährt bleibt und ist ebenfalls ab 300 Personen vorgeschrieben.
Im Anhang macht die Verordnung zudem noch auf die benötigte Grösse der Notausgangsbeschilderung aufmerksam. Je weiter der Weg zum nächsten Notausgang ist (maximal 35m) desto grösser muss auch das Notausgangszeichen sein. Gerne vermieten wir Ihnen die passende Exitleuchte.
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